Klasse BE | Klasse A1 | Klasse A2 | Klasse AM | Mofa | Klasse L
Klasse B
max. 3,5t zulässiges Gesamt-Gewicht
max. 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Einschluss: L und M
Anhänger mit max. 0,75t zulässiges Gesamt-Gewicht oder Züge mit max. 3.5t zulässiges Gesamt-Gewicht (das zulässige Gesamt-Gewicht des Anhängers darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)
Mindestalter:
Beginn der Ausbildung frühestens 6-3 Monate vor dem 18. Geburtstag (hier ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vor der Volljährigkeit.
Am 18. Geburtstag wird der Führerschein ausgehändigt, vorher darf natürlich nicht gefahren werden.
(Beim „Begleiteten Fahren mit 17“ gelten abweichende Regelungen.)
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).
Theorie:
12 mal 90 Min. Grundwissen sowie 2 mal 90 Min Klassenspezifischer Stoff. Sollte ein Führerschein der Klassen L, M, A1 oder T bereits vorhanden sein, dann reduzieren sich die 14 Doppelstunden auf 8 Doppelstunden.
Lehrmaterial: Buch und online Zugang inkl. App
Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt nach der vollständigen Teilnahme aller Theoriestunden und erfolgreichem Ausfüllen der Übungsbögen in der Fahrschule, damit es zu keinen Überraschungen kommt.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden. Bei den Übungsstunden sind Grundaufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung, Anfahren am Berg, Wenden und Fahrzeugtechnik enthalten.
12 Sonderfahrten (Pflichtfahrten á 45min): 5 x Überland (Landstraße), 4 x Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung
Der Termin für die Vorstellung zur Praktischen Prüfung wird mit dem Fahrlehrer abgesprochen, da dieser über Deine aktuellen Lernfortschritte am Besten informiert ist und somit beurteilen kann, wann Du „fit für die Prüfung“ bist. Denn auch wir wollen, dass Du möglichst beim „ersten Anlauf“ bestehst!
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
BF 17 ist möglich
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger
mit mehr als 0,75t zulässigem Gesamt-Gewicht, sofern Zug nicht unter Klasse B fällt.
Vorbesitz: B
Klasse BE: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg.
Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren ist von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes des Fahrschülers abhängig. Der Fahrlehrer spricht mit dem Fahrschüler ab, wann die Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt.
Sonderfahrten: 5 Pflichtfahrten á 45 Min., davon:
3 Überlandfahrten (Landstraße),
1 Autobahnfahrt und
1 Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.
Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre
BF 17 ist möglich
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zG des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: B
Ausbildung:
Verwaltung und theoretische Schulung: 2,5 Stunden; Praktischer Ausbildungsstoff: 3,5 Stunden; Fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr: 1 Stunde. Die Erteilung (Eintragung der Schlüsselzahl 96 zu Klasse B) erfolgt ohne zusätzliche Prüfung!
Klasse A1
Leichtkrafträder max. 125ccm, max. 11KW
Einschluss: AM
Für 16- und 17 jährige: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80km/h
Mindestalter:
Mindestalter 16 Jahre, das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS; 0,1kW/kg(Leichtkraftrad), auch mit Beiwagen, sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW.
Wer die Klasse A1 besitzt kann ab dem 18 Lebensjahr mit einer weiteren praktischen Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen. Die Klasse A1 ist die erste Stufe beim Stufenführerschein.
Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt mit Erwerb der Klasse A1 bereits die zweijährige Probezeit.
Ablauf der Ausbildung:
Theorie:
16 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten, davon
12x Grundstoff und 4x Motorradtheorie
Lehrmaterial: Buch und online Zugang inkl. App
Praxis:
12 x 45 Min. Sonderfahrten („Pflichtfahrten“) bei Klasse A1, davon
je 5 x 45 Min. Überland / Bundes- und Landstraße,
je 4 x 45 Min. Autobahn sowie
je 3 x 45 Min. Dunkelfahrt / Beleuchtungsfahrt.
Dazu kommen die von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlichen Anzahlen an Übungsstunden zur Erlangung der notwendigen Sicherheit im Straßenverkehr. Außerdem wird bei Übungsstunden auf dem Platz das Handling und der sichere Umgang mit der Maschine trainiert. Die Anzahl der Übungsstunden ist sehr stark abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des einzelnen Fahrschülers.
Informationen zum Erwerb der Klassen A2/A
Bei dem Erwerb der Klasse A2 bei zweijährigem Vorbesitz A1 vor dem 01.4.1980) und bei dem Aufstieg von Klasse A1 auf die Klasse A verzichtet der Gesetzgeber auf die sonst vorgeschriebene Ausbildung §7 Abs. 1 Fahrschüler Ausbildungsordnung).
Da aber eine praktische Prüfung abgelegt werden muss, ist der/die Fahrlehrer/in nach §7 Abs. 2 Fahrschüler Ausbildungsordnung verpflichtet den /die Bewerber/in nur dann zur Prüfung zu begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass der /die Bewerber/in über die zum Führen eines Motorrades erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Aus diesem Grund führt die Fahrschule eine Vorbereitungsfahrt durch, die alle relevanten Inhalte der Prüfung (Grundfahraufgaben, innerörtliches Fahren, Landstraße, Autobahn ) berücksichtigt. Zum Abschluss der Test/Vorbereitungsfahrt werden evtl. Defizite besprochen und ggf. notwendige Übungsstunden festgelegt.
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich!
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mehr als 50ccm, mehr als 45km/h
Einschluss: A1 und M
2 Jahre beschränkt auf max. 25KW und max. 0,16Kw pro kg Leergewicht
Direkteinstieg in die offene Klasse A:
Für Personen, die 24 Jahre und älter sind, besteht die Möglichkeit des „Direkteinstiegs“ in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Klasse A2: ab 18 Jahre: Führen von Krafträdern bis 35 kW und nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Theorie:
6x 90 min. Grundstoff (wenn Klasse B vorhanden ist) und 4x 90 min. Motorradtheorie. Die Themen aus dem Grundstoff können frei gewählt werden.
Praxis:
12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) á 45 min.: 5x Überlandfahrt (Landstraße), 4x Autobahn, 3 Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Während der Übungsfahrten werden auch die erforderlichen Grundaufgaben, wie Slalom, Kreisfahren, Gefahrenbremsung, Ausweichen, Stop and Go, langsames Fahren durchgenommen.
Klasse AM
Kleinkrafträder (Roller)
und Fahrräder mit Hilfsmotor
max. 50ccm und max. 45km/h
Mindestalter:
Mindestalter 15 Jahre, das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Ca. 3-6 Monate vor dem 15. Geburtstag kann mit der Ausbildung angefangen werden. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 15. Geburtstag erfolgen.
Der Führerschein wird in dem Fall am Geburtstag ausgehändigt. Vorher darf natürlich noch nicht gefahren werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren).
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
Ablauf der Ausbildung:
Theorie:
14 Stunden á 90 Minuten: 12x Grundstoff und 2x Motorradtheorie
Lehrmaterial: Buch und online Zugang inkl. App
Praxis:
Bei der Klasse M gibt es keine Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach den Fähigkeiten des Fahrschülers. Der Fahrlehrer entscheidet, wann
die Anmeldung zur Praktischen Prüfung erfolgen kann.
Klasse Mofa
Mofa 25
max. 50 ccm und max. 25km/h
einsitzig
Mindestalter:
Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h (keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)
Ablauf der Ausbildung:
Theorie: 6x 90min. Teilnahme am theoretischen Unterricht
Lehrmaterial: Buch und online Zugang inkl. App
Theoretische Prüfung beim TÜV
Praxis:
90min. praktische Ausbildung: Stadtfahrt in Begleitung des Fahrlehrers.
Den Antrag kannst du schon 5 Monate vor deinem 15. Geburtstag stellen. Die Teilnahme an der praktischen Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
Klasse L
Traktor ab 16 Jahren (Antragsstellung auch 6 Monate vorher)
Mindestalter: Mindestalter 16 Jahre, das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
– Zugmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
– Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h, auch mit Anhänger
– Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger