Der deutsche Bundestag hat die Automatikregelung zum 1.4.2021 geändert
Eine wichtige Neuerung gibt es im Jahr 2021 für Führerscheinanwärter: die sogenannte Automatikregelung.
Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen.
Der Schüler wird auf dem Schaltfahrzeug so geschult, dass er in einer 15-minütigen Testfahrt nachweisen kann, dass er unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, die Vorfahrtsituationen und eine umweltbewusste, schonende Fahrweise beherrscht. Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen. Dann wird die Automatik-Ausbildung ergänzt und die Prüfung auf dem Automatik-Fahrzeug abgelegt.
Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen.
Die Automatikregelung greift ab dem 1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.
Wir überlassen es Euch zu entscheiden, welche Ausbildung Ihr möchtet, mit Automatikausbildung (ohne Eintrag) oder ausschliesslich Schaltfahrzeug.
Nähere Infos gerne auch per Telefon (06054-6731) oder zu den Anmeldezeiten.